Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Konferenz-Bankett- und Veranstaltungsräumen des Hotels zur Durchführung von Veranstaltungen wie Banketten, Seminaren,Tagungen etc. sowie für alle damit zusammenhängenden weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels, wie Verpflegung und Übernachtung. Ebenso erstrecken sich die AGB auf Verträge für reine Übernachtungen von Gruppen, welche mehrere Zimmer benötigen. Diese AGB können nur durch schriftliche Vereinbarung der Parteien abgeändert werden, z.b. anderslautende Verträge.
2.1 Anschliessend an Ihre Reservation erhalten Sie eine Reservationsbestätigung zugestellt. Dieser Vertrag ist für das Hotel Du Nord, Interlaken (Hotel) erst verbindlich, wenn er durch den Auftraggeber schriftlich rückbestätigt ist.
2.2 Optionsdaten sind für das Hotel insofern verbindlich, dass das Hotel dem Optionshalter eine Frist von mindestens 24 Stunden einräumt, seine Option mittels einer Zahlung von 5% des Auftragswerts verbindlich zu gestalten.
3.1 Das Hotel ist verpflichtet, die vom Veranstalter bestellten und vom Hotel zugesagten Leistungen zu erbringen.
3.2 Der Veranstalter ist verpflichtet, die für diese Leistungen vereinbarten Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für in Verbindung mit der Veranstaltung stehende Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3.3 Die vereinbarten Preise schliessen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Eventuelle Erhöhungen der Mehrwertsteuer zwischen Reservationsdatum und Datum der Leistungserbringung gehen zu Lasten des Veranstalters.
3.4 Rechnungen des Hotels sind binnen 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.
3.5 Das Hotel ist berechtigt, jederzeit eine angemessene Vorauszahlung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
Der Kunde verpflichtet sich, dem Hotel die endgültige Teilnehmerzahl möglichst frühzeitig, spätestens aber 2 Werktage vor dem Veranstaltungstermin schriftlich mitzuteilen. Bei späteren Abweichungen der tatsächlichen Teilnehmerzahl gegenüber der "endgültigen Teilnehmerzahl" gilt:
Diese Bedingungen gelten für alle Gruppen. No-Shows, spätere Anreisen sowie vorzeitige Abreisen werden voll berechnet.
Nebensaison (1. November bis 30. April):
Hochsaison (1. Mai bis 31. Oktober):
Feiertage: 2.–6. April 2026 (Ostern), 23. Dezember 2026–3. Januar 2027 (Weihnachten/Silvester/Neujahr)
Diese Bedingungen gelten für alle Privatkunden. No-Shows, spätere Anreisen sowie vorzeitige Abreisen werden voll berechnet.
Wenn keine anderweitige schriftliche Vereinbarung getroffen wird, bezieht der Kunde alle Speisen und Getränke vom Hotel. Für selbst mitgebrachte Speisen und Getränke wird ein Zapfengeld erhoben.
Der Kunde haftet gegenüber dem Hotel für alle Beschädigungen und Verluste, die durch ihn beziehungsweise durch seine Hilfspersonen oder Teilnehmer verursacht werden, ohne dass das Hotel dem Kunden ein Verschulden nachweisen muss. Betreffend den vom Kunden, vom Veranstalter, von Referenten oder Teilnehmern oder Dritten eingebrachten Sachen, Kleidern oder Materialien lehnt das Hotel jede Haftung für Diebstahl und Beschädigung ab.
Anwendbares Recht/Gerichtsstand:
Auf diese Reservationsbestätigung samt Allgemeinen Bedingungen und allfälligen Zusatzvereinbarungen sowie auf den auf ihrer Grundlage geschlossenen Verträgen ist ausschliesslich das schweizerische Recht anwendbar. Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Differenzen aus der vorliegenden Bestätigung ist die Gemeinde Interlaken BE.
Interlaken, im März 2026